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   BVerwG, 16.11.1999 - 8 B 106.99, 8 PKH 9.99   

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https://dejure.org/1999,6549
BVerwG, 16.11.1999 - 8 B 106.99, 8 PKH 9.99 (https://dejure.org/1999,6549)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1999 - 8 B 106.99, 8 PKH 9.99 (https://dejure.org/1999,6549)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1999 - 8 B 106.99, 8 PKH 9.99 (https://dejure.org/1999,6549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Liste 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 8 B 106.99
    Der behauptete Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muß substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 13, 14).
  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 8 B 106.99
    Vielmehr muß - soll § 1 Abs. 8 a VermG auch noch auf Enteignungen nach diesem Tag angewandt werden - die Oberhoheit der Besatzungsmacht diese Enteignungen in die Wege geleitet haben (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1, 4).
  • BVerwG, 05.12.2005 - 7 B 81.05

    Liste 3-Enteignung", besatzungshoheitliche Enteignung.

    Schließlich ergibt sich kein Klärungsbedarf im Hinblick auf die Ausführungen in dem Beschluss vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 106.99 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 9, vgl. hierzu unten 2.).

    In dem Beschluss vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 106.99 - (a.a.O.) wird - unter ausdrücklichem Hinweis auf das Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - (a.a.O.) ausgeführt, dass eine Beschlagnahme nach dem SMAD-Befehl Nr. 124 als solche keine über die Gründung der DDR hinaus fortdauernde Vollzugsverantwortung der damaligen Sowjetunion begründet.

    Zu Recht weist die Beschwerdeerwiderung darauf hin, dass die Beschwerde letztlich eine Abweichung des Beschlusses vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 106.99 - (a.a.O.) von dem Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - (a.a.O.) rügt.

  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR,

    Entscheidend ist mithin, ob Verlautbarungen oder Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht ein über die Gründung der DDR hinausreichender konkreter Auftrag zur Durchführung der betreffenden Enteignungen zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77 S. 222 und vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 82 S. 238 sowie Beschlüsse vom 17. Juni 1999 - BVerwG 8 B 140.99 - nicht veröffentlicht - und vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 106.99 - nicht veröffentlicht).

    Allein im Erlaß einer Anordnung durch die SMA liegen aber - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - keine besonderen Umstände, um bei einem vor Gründung der DDR nicht beschlagnahmten Grundstück einen fortdauernden konkreten Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht annehmen zu können (vgl. Beschluß vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 106.99 - nicht veröffentlicht).

  • BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08

    Beweiskraft einer Urkunde der russischen Föderation; Unterschiedliche Auslegung

    16 Es liegt auch keine Divergenz zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 1999 BVerwG 8 B 106.99 (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 9) vor.
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